Diese hochqualifizierten medizinischen Fachkräfte übernehmen laut Hebammengesetz die Beratung, Betreuung und Pflege von Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen und die Beistandsleistung bei der Geburt sowie die Mitwirkung bei der Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge.
Seit November 2013 haben schwangere Frauen einen gesetzlichen Anspruch auf eine Hebammenberatung zwischen der 18. und der 22. Schwangerschaftswoche mit Eintrag in den Mutter-Kind-Pass.
Bei der Suche nach einer Hebamme in Tirol unterstützt Sie das Österreichische Hebammengremium mit der Landesgeschäftsstelle Tirol.
Hotline: +43 676 88 50 88 23 76
Bestellung und Zusendung der Broschüren gerne telefonisch oder per Mail
0800 800 508
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